Praxisbesonderheiten im Regressverfahren
Sie befinden sich in einem Richtgrößenprüfungsverfahren und müssen für Ihre Stellungnahme vor dem Prüfungsausschuss Ihre Daten auf so genannte Praxisbesonderheiten auswerten. Welche Arten von Praxisbesonderheiten Sie dabei analysieren müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, sollte aber die folgenden Punkte umfassen:
- Werten Sie die Verteilung Ihrer Alterstruktur aus
- Wie verhält es sich mit Ihrer Morbiditätsstatistik im Vergleich ICD-10
- Welchen Anteil haben spezielle Indikationen
Der Bayerische Hausärzte Verband hat in einer so genannten „Segelanweisung bei Regressbescheid“ weitere beispielhafte Praxisbesonderheiten aufgezählt:
- Spezielle Arzneimittel durch Praxis-Spezialisierung
- Überprüfung der 100 teuersten Patienten. Führen Sie diese an, falls deren Medikamente nicht auf der Anlage 2* ausgewiesen sind
- Teures Verbandsmaterial bei Patienten sowie weitreichende Notfallsprechstunden, gegebenfalls sogar am Wochenende
- Verschreibung von großen Mengen an Anti-Depressiva
- Verlängerte Öffnungszeiten evtl. auch bedingt durch wenig Urlaub
- Durch Einweisungen und Überweisungen gemachte Einsparungen
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