inhalt

Werben als Arzt: Was ist verboten?

Im täglichen Leben ist man stets umgeben von anpreisenden Werbeformaten. Was in anderen Bereichen zum Standard-Instrument von Marketing Experten gehört, ist für Ärzte streng verboten.

Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung kann nach HWG §8 zu Unterlassungs- und Schadenseratzklagen führen. Dabei ist es wichtig, stets zwischen der Werbung innerhalb von Fachkreisen bzw. außerhalb dieser zu unterscheiden.

Es stellt sich jedoch die Frage, nach welchen Kriterien eine Werbung z.B. als irreführend zu bezeichnen ist? Dazu müssen alle Ihre Bestandteile analysiert werden. Interessant sind insbesondere auch die verschwiegenen Aspekte, für die entschieden werden muss, ob sie zu einer aus Patienten Sicht negativen Beeinflussung geeignet sind.

In Bezug auf eine Internetpräsenz fängt es schon mit der Wahl der richtigen Domain an. Wertende Namen wie z.B. www.der-beste-hausarzt.de sind eine Form der berufswidrigen Werbung und somit untersagt.

Selbst wenn bis zur Domainwahl als richtig gemacht wurde warten im Anschluss noch eine Reihe von Stolpersteinen auf dem Weg zur korrekten Internetpräsenz.

Für eine reibungslose und professionelle Umsetzung einer persönlichen Werbestrategie in Print, Video und Onlinebereichen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Partner zum Thema Werberecht

Medical Presentations
Agentur für Medizinmarketing

Für Konzeption und Realisierung einer optimalen
Werbestrategie stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

zur Kontaktaufnahme
zurück zur Übersicht

Weitere Informationen aus dem Bereich aerztliches Werberecht

Weitere Informationen zum Thema "Ärztliches Werberecht" finden Sie auf den nachfolgenden Seiten:

* dieser Überblick dient zur ersten Auseinandersetzung mit dem Thema. Er erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Gültigkeit der gemachten Aussagen.